Fahrstunden

Informationen zur Praktischen Ausbildung und den angebotenen Führerscheinklassen

Du lernst bei uns den sicheren Umgang mit dem PKW und wirst sehr schnell merken, das nach der Aufregung am Anfang der Spass am Fahren beginnt.

Fahrstunden

und nach Vereinbarung

  • Theorieprüfung bestanden
  • Alle Pflichtfahrten absolviert
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • sicherer Umgang mit dem PKW
  • Klasse A,  Prüfungsdauer 75 Minuten
  • Klasse A1, Prüfungsdauer 75 Minuten
  • Klasse A2, Prüfungsdauer 75 Minuten
  • Klasse B,   Prüfungsdauer 55 Minuten
  • nach Absolvierung aller Pflichtstunden und positiver Einschätzung macht der Fahrlehrer einen Prüfungstermin beim TÜV oder bei der DEKRA
  • notwendig sind die bezahlte Prüfungsgebühr (Nachweis durch Quittung oder Kontoauszug) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
  • Führerschein wird erst mit Mindestalter überreicht, vorher darf man nicht fahren
  • bei Prüfungswiederholung mindestens 14 Tage Wartezeit oder 7 Tage Wartezeit und 3 x 90 Minuten Übungsstunden
  • Du wirst von uns sehr gewissenhaft auf die Prüfung vorbereitet
  • es gilt regelgerecht, umweltbewusst und sicher zu fahren

Die praktische Ausbildung erfolgt durch die Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten und die Unterweisung am Fahrzeug. Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung ist nicht festgelegt.

Die Anzahl der Stunden für die besonderen Ausbildungsfahrten betragen für die Klasse:

  1. B - 12 Ausbildungsstunden
  2. A1, A2 und A jeweils 12 Sonderfahrten

Informationen zu den Führerscheinklassen

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter 16
  • Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter 18
  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Mindestalter 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
  • max. zulässige Gesamtmasse 3,5 t
  • max. 8 Sitzplätze und Fahrersitz
  • Anhänger max. 750 kg, max. zugelassene Gesamtmasse des Zugfahrzeuges 3,5 t
  • enthaltene Klassen L, AM
  • Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre begleitetes Fahren
  • ab 25 Jahren, nach 5 Jahre mit Klasse B
  • mindestens vier Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) theoretische Schulung
  • mindestens fünf Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) praktische Schulung
  • mit dem Nachweis der Fahrerschulung den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 stellen
  • bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde
  • 10 Fahrstunden zu je 45 MInuten auf einem Schaltwagen
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkungen durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden

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